AGB

Informationen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

HERAUSGEBER:

Strasshofer GmbH
Am Fernblick 11
08499 Reichenbach

Telefon: +49 3765 3804 30
E-Mail: info@strasshofer.de

Amtsgericht Chemnitz, HRB 20233
USt-IdNr. DE128238756
Geschäftsführer: Mirko Trieschmann

1. ALLGEMEINES

1.1 Für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten aus­schließ­lich die nach­folgenden AGB. Sie werden vom Auftrag­geber mit Auftrags­erteilung an­er­kannt und gelten in der jeweiligen gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäfts­verbindung.
1.2 Etwaigen ab­weichenden Be­dingungen des Auftrag­gebers wird hier­mit aus­drücklich wider­­sprochen. Sie gelten auch bei Durch­führung des Auf­trages als nicht an­ge­nommen. Andere Verein­barungen, Zu­sicherungen, Änderungen und Neben­abreden werden nur wirksam, wenn wir uns schriftlich damit ein­verstanden erklären.
1.3 Die vor­liegenden AGB haben in jedem Fall Vor­rang vor eventuellen Einkaufs­bedingungen unserer Kunden.

2. ANGEBOTE

2.1 Alle mit unseren Ver­tretern ge­troffenen Ver­ein­barungen be­dürfen zur Gültig­keit unserer schriftlichen Zu­stimmung.
2.2 Unsere Angebote sind kosten­los und beruhen auf der jeweils aktuellen Preis­liste.
2.3 Soweit nicht anders an­ge­geben, halten wir uns an die in unseren Angeboten ent­haltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

3. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

3.1 Ein Vertrag – sofern der Käufer dies aus­drücklich ver­langt – kann durch unsere schriftliche Auf­trags­bestätigung ab­ge­schlossen werden. Der Inhalt dieser Auf­trags­bestätigung ist gleich­zeitig Inhalt des Vertrages.
3.2 Im übrigen wird eine Auf­trags­bestätigung nicht versandt, so dass der Vertrag durch An­nahme des Inhalts der Lieferung / Empfang der Rechnung zu­stande kommt, wenn der Käufer den Kauf­gegen­stand nicht un­ver­züglich zurück­sendet.
3.3 Nach Ab­sendung der Auf­trags­bestätigung kann der er­teilte Auf­trag nur nach schriftlicher Anzeige ge­ändert oder storniert werden.

4. PREISE

4.1 Alle Preise ver­stehen sich in € (EURO), zu­züglich der zum Lieferungs- bzw. Leistungs­zeit­punkt geltenden gesetzlichen Mehr­wert­steuer.
4.2 Es gelten die am Tag der Käufer-Bestellung gültigen Preise, Multipli­katoren, Rabatte und Be­dingungen.

5. RABATTE

Für Kleinst­auf­träge unter € 50,- können wir mit Rück­sicht auf die Be­arbeitungs­kosten keinen Rabatt gewähren.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Ein ver­ein­barter Skonto-Abzug gilt nur für Bar­zahlung, Nach­nahme und Konto­über­weisung setzt pünktliche Er­füllung aller Ver­pflichtungen des Käufers voraus, dies gilt auch unter der Vor­aus­setzung, dass der Kunde frühere Rechnungen beglichen hat.
6.2 Zahlung inner­halb von 30 Tagen nach Rechnungs­datum, rein netto.
6.3 Schecks und Wechsel werden nur er­füllungs­halber und auf­grund besonderer Ver­ein­barung an­ge­nommen. Wechsel oder Schecks werden vor­be­haltlich des Eingangs der Wert­stellung des Tages gut­ge­schrieben, an welchem der Verkäufer end­gültig über den Gegen­wert frei ver­fügen kann. Sämtliche sich hier­aus er­gebenden Kosten und Aus­lagen gehen zu Lasten des Käufers.
6.4 Bei ver­späteter Be­zahlung be­halten wir uns die Be­rechnung von gesetz­lichen Verzugs­zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basis­zins­satz vor. Es werden nur Zahlungen an­er­kannt, die an die jeweilige in der Rechnung be­kannt­gegebene Zahl­stelle ge­leistet werden. Bei Bank­über­weisungen gilt die Zahlung erst dann als ge­leistet, wenn der Betrag unserem Konto un­wider­ruflich gut­ge­bracht ist.
6.5 Über­schreitungen des Zahlungs­termins oder der Eintritt mangelnder Bonität des Be­stellers sowie sonstige wichtige Gründe be­rechtigen uns zum Rück­tritt vom Vertrag, ohne dass hier­durch ein Er­füllungs- oder Schadens­ersatz­anspruch gegen uns begründet wird.

7. EIGENTUMS­VORBEHALT UND SICHERUNGS­RECHTE

7.1 Die ge­lieferte Ware bleibt unser Eigen­tum bis zur voll­ständigen Er­füllung aller Forderungen aus der Geschäfts­verbindung mit dem Auf­trag­geber, ein­schließlich des Er­löschens aller Ver­bindlich­keiten aus Wechseln, die im Zusammen­hang mit der Geschäfts­verbindung be­gründet worden sind.
7.2 Dies gilt auch im Falle der Be- und Ver­arbeitung der Ware. Die Be- und Ver­arbeitung der Vor­behalts­ware durch den Auftrag­geber erfolgt für uns, ohne dass uns Ver­pflichtungen entstehen. Bei Be- und Ver­arbeitungen sowie Ver­bindung und Ver­mischung mit anderen, nicht dem Auftrag­geber ge­hörender Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem Wert der anderen Waren z.Zt. der Be- und Ver­arbeitung, Ver­bindung oder Ver­mischung. Der Auftrag­geber verwahrt die neue Sache für uns un­ent­geltlich.
7.3 Der Auftrag­geber darf die Vor­behalts­ware nur mit unserer aus­drücklichen Zu­stimmung ver­pfänden oder zur Sicherung über­eignen und nur im ordnungs­gemäßen Geschäfts­gang unter Weiter­gabe des Eigen­tums­vor­behalts ver­äußern. Der Auftrag­geber tritt hier­mit im Voraus bis zur voll­ständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ihm aus der Ver­äußerung der Vor­behalts­ware zu­stehenden Forderungen in voller Höhe mit den Neben­rechten an uns ab.
7.4 Der Auftrag­geber bleibt zum Ein­zug dieser Forderungen be­rechtigt, so lange er seine Ver­pflichtungen uns gegen­über er­füllt und wir dem Einzug durch den Auf­trag­geber nicht wider­sprochen haben. Ein­ge­zogene Beträge sind an uns ab­zu­führen, soweit Forderungen aus der Geschäfts­verbindung des Auftrag­gebers mit uns fällig sind.
7.5 Wir sind ver­pflichtet, uns zu­stehende Sicher­heiten auf Ver­langen nach Wahl des Auftrag­gebers in­so­weit frei­zu­geben, als sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 25% über­steigen.
7.6 Bei drohender Zahlungs­ein­stellung, Zahlungs­un­fähig­keit oder negativer Aus­kunft, die auf eine wesentliche Ver­schlechterung der Vermögens­lage des Auftrag­gebers hin­deuten, sind wir be­rechtigt, die Vor­behalts­ware an uns zu nehmen. Der Auftrag­geber er­teilt hier­mit un­wider­ruflich und un­bedingt seine Zu­stimmung zur Heraus­gabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangs­voll­streckungen, Wechsel- oder Scheck­proteste gegen den Auftrag­geber vorkommen.
7.7 Bei Be­ein­trächtigung unserer Eigen­tums­rechte durch Dritte, ins­besondere bei Be­schlag­nahme oder Pfändung der Ware, wird uns der Auftrag­geber sofort unter Über­sendung der ihm verfüg­baren Unter­lagen (z.B. Pfändungs­protokolle) be­nachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigen­tums­rechte hin­weisen. Der Auftrag­geber ist ver­pflichtet, die uns durch Be­ein­trächtigung unserer Eigen­tums­rechte und er­forderlichen Abwehr­maß­nahmen ent­stehenden Kosten zu tragen.
7.8 Der Auftrag­geber ist ver­pflichtet, bzw. wir sind be­rechtigt, Schuldnern des Auftrag­gebers die Ab­tretung von Forderungen an­zu­zeigen, wenn der Auftrag­geber seine Ver­pflichtungen uns gegen­über nicht vertrags­gemäß erfüllt.

8. VERSAND UND VERPACKUNG

8.1 Sofern keine anderen Ver­ein­barungen ge­troffen wurden, erfolgt die Lieferung zu Lasten des Käufers.
8.2 Unsere Preise ver­stehen sich ein­schließlich Karton­verpackung.
8.3 Teil­lieferungen sind zulässig.
8.4 Die Gefahr geht spätestens mit der Über­gabe an einen Spediteur bzw. ordnungs­gemäß aus­ge­suchten Ver­lader auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teil­lieferungen erfolgen. Ver­zögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versand­bereit­schaft an auf den Käufer über.
8.5 Wir ver­pflichten uns, auf An­frage und gegen Kosten­über­nahme des Käufers, nach schriftlicher Ver­ein­barung, die Ware vom Tage der Versand­bereit­schaft ab zu versichern.
8.6 Für Strecken­lieferungen er­heben wir eine Pauschale von € 10,-.

9. LIEFERTERMINE

9.1 Die Liefer­zeit beginnt am Tage der Klar­stellung sämtlicher Einzel­heiten und Einigung über alle Be­dingungen des Auf­trages. Sie wird so bemessen, dass sie bei un­be­hindertem Gang der Fabrikation ein­ge­halten werden kann.
9.2 Roh­stoff­mangel, Strom­sperren, Streik oder durch höhere Gewalt ver­ursachte Be­triebs­störungen, sowohl im eigenen Betrieb, wie in fremden Werken, von denen die Her­stellung ab­hängig ist, be­freien uns von der Ein­haltung bestimmter ver­ein­barter Liefer­fristen und be­rechtigen uns, vom Auftrag ganz oder teil­weise zurück­zutreten.

10. GEWÄHRLEISTUNG

10.1 Bei recht­zeitiger Mit­teilung von Be­an­standungen hat der Auf­trag­geber die nach­folgenden Gewähr­leistungs­rechte.
10.2 Sämtliche Er­zeugnisse sind vor dem Versand sorg­fältig ge­prüft. Wir haften für die Dauer von 2 Jahren nach Lieferung für Mängel an unseren Er­zeugnissen, die auf fehler­hafte Konstruktion, Werk­stoffe oder mangel­hafte Be­arbeitung zurück­zu­führen sind, durch Nach­erfüllung oder Ersatz­lieferung. Be­rechtigte Mängel, die sich erst nach Ein­bau unserer Er­zeugnisse zeigen, werden von uns nach vorheriger Prüfung in an­ge­messener Zeit beseitigt.
10.3 Zur Vor­nahme aller uns nach billigem Er­messen not­wendig er­scheinenden Nach­er­füllungen und Ersatz­lieferungen hat der Käufer nach Ver­ständigung mit uns die er­forderliche Zeit und Ge­legen­heit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Ge­fährdung der Sicher­heit und zur Abwehr un­ver­hältnis­mäßig großer Schäden, wobei wir un­ver­züglich zu ver­ständigen sind, oder, wenn wir mit der Be­seitigung der Mängel – nach Frist­setzung durch den Käufer – in Verzug sind, hat dieser das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte be­seitigen zu lassen und von uns Ersatz der not­wendigen Kosten zu verlangen. An Teilen, die zum Zwecke des Aus­tausches aus­ge­baut werden, erwerben wir Eigentum.
10.4 Für das Ersatz­stück und die Nach­er­füllung beträgt die Gewähr­leistungs­frist 1 Jahr, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ur­sprünglichen Gewähr­leistungs­frist für den Liefer­gegenstand.
10.5 Für weitere Ansprüche des Käufers, ins­besondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefer­gegen­stand selbst ent­standen sind, soweit gesetzlich zu­lässig, aus­ge­schlossen, natürliche Ab­nutzung, zweck­ent­fremdeten Einbau oder Umwelt­ein­flüsse ent­standen sind, kommen wir nicht auf. Dies gilt für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.
10.6 Änderungen der Konstruktion berühren das Vertrags­verhältnis nicht.

11. MÄNGELRÜGEN

11.1 Der Auftrag­geber ver­pflichtet sich, die einwand­freie Qualität unserer Lieferung bei Waren­eingang ordentlich zu über­prüfen.
11.2 Mängel­rügen werden nach Erhalt unserer Lieferung an­er­kannt, wenn sie un­ver­züglich nach Eingang er­hoben werden. Der Sach­verhalt muß in Schrift­form ein­ge­gangen sein. Be­schädigungen und Ver­lust sind sofort der Güter­ab­fertigung oder dem Transport­unter­nehmen schriftlich unter Dar­legung des Sach­verhaltes zu melden.

12. RÜCKTRITTSRECHT UND SONSTIGE HAFTUNG

12.1 Der Käufer hat ein Rück­tritts­recht, wenn wir eine uns ge­stellte an­ge­messene Nach­frist für die Nach­besserung oder Ersatz­lieferung be­züglich eines von uns zu ver­tretenden Mangels im Sinne der Liefer­bedingungen durch unser Ver­schulden frucht­los ver­streichen lassen. Das Rück­tritts­recht des Käufers besteht auch bei Un­möglich­keit oder Un­ver­mögen der Nach­besserung oder Ersatz­lieferung durch uns.
12.2 Die Haftung ist be­grenzt auf Vor­satz oder grobe Fahr­lässig­keit unserer­seits. Dies be­trifft grund­sätzlich nicht Schäden an Leib, Leben und Gesund­heit. Für mittel­bare Schäden, die in keiner­lei Sach­zusammen­hang zum Kauf­gegen­stand stehen, haften wir – außer wegen Vor­satz und grober Fahr­lässigkeit – nicht.

13. RÜCKNAHME

13.1 Ordnungs­gemäß ge­lieferte Waren werden nur nach vor­her ein­ge­holten, schriftlichen Ein­ver­ständnis und frei Haus Lieferung an unseren Sitz in un­ver­sehrtem Zu­stand angenommen.
13.2 Bei Sonder­an­fertigungen kann be­stellte Ware nicht zurück­genommen werden.
13.3 Bei Gut­schriften für zurück­genommene Ware ziehen wir eine 25%-ige Wieder­ein­lagerungs- und Be­arbeitungs­pauschale (bei vor­montierten Bau­gruppen zu­sätzlich 15% für die Demontage) und, soweit fracht­frei ge­liefert, die Kosten für die Hin­fracht ab.

14. MODELLÄNDERUNGEN

14.1 Alle Ab­bildungen in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. stellen keine zu­ge­sicherten Eigen­schaften dar. Dies gilt auch für Maße und Gewichts­angaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen usw.
14.2 Wir sind be­rechtigt, während der Liefer­zeit ohne vor­herige An­kündigung Konstruktions- und Format­änderungen, sowie Toleranzen, die lediglich eine Ver­besserung dar­stellen am Vertrags­gegen­stand vor­zu­nehmen, sofern diese nicht eine für den Auftrag­geber un­zu­mut­bare Änderung beinhalten.
14.3 Bei Sonder­an­fertigungen, welche nach Muster, Modell oder nach Zeichnung er­folgen, be­halten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minder­lieferung bis zu 5% der be­stellten Stückzahl vor.

15. ZEICHNUNGEN UND MUSTER

Zeichnungen und Muster sowie andere Unter­lagen, die nicht Teil des Kauf­gegen­standes sind, bleiben unser Eigen­tum. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zu­stimmung zu­gänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns zurück­zugeben.

16. TEILNICHTIGKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen ins­gesamt oder teil­weise nichtig oder un­wirksam sein, wird hier­durch die Wirk­sam­keit der übrigen Be­stimmungen nicht berührt. Nichtige oder un­wirksame Be­stimmungen sind durch solche wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem an­ge­strebten wirtschaftlichen Zweck weitest­gehend entsprechen.

17. ERFÜLLUNGS­ORT, GERICHTS­STAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungs­ort für Lieferungen und Zahlungen aller Art ist Reichenbach. Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland. Die Anwendung der ein­heitlichen Gesetze über den inter­nationalen Kauf be­weglicher Sachen und über den Ab­schluss von inter­nationalen Kauf­ver­trägen (z.B. UN-Kauf­recht) über bewegliche Sachen ist aus­geschlossen.

18. ONLINE-STREIT­BEILEGUNG BEI VER­BRAUCHER­BESCHWERDEN ODR-VER­ORDNUNG NR. 524/2013

Die Europäische Kommission stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­legung (OS) bereit. Die Platt­form finden Sie unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Bei Problemen können Sie uns unter info@strasshofer.de kontaktieren.
Gerichts­stand im Verkehr mit Kauf­leuten ist Reichenbach. Wir sind jedoch be­rechtigt, den Auftrag­geber in jedem anderen gesetzlichen Gerichts­stand zu verklagen.

 

STRASSHOFER GMBH, Stand 04/2020